FLEXCO
Für die Gründung wird ein auf die jeweiligen Erfordernisse des Unternehmers bzw Unternehmens abgestimmter schriftlicher Gesellschaftsvertrag benötigt, der sinnvoller Weise vom Rechtsanwalt Ihres Vertrauens nach eingehender Beratung und Erörterung sämtlicher Themen errichtet wird und von einem Notar zu „manteln“ ist (notariatsaktpflichtig). Die FlexCo entsteht erst mit Eintragung im Firmenbuch. HAFTUNG Die Flexible Kapitalgesellschaft kann auch nur von einer
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