FLEXCO

Für die Gründung wird ein auf die jeweiligen Erfordernisse des Unternehmers bzw Unternehmens abgestimmter schriftlicher Gesellschaftsvertrag benötigt, der sinnvoller Weise vom Rechtsanwalt Ihres Vertrauens nach eingehender Beratung und Erörterung sämtlicher Themen errichtet wird und von einem Notar zu „manteln“ ist (notariatsaktpflichtig). Die FlexCo entsteht erst mit Eintragung im Firmenbuch. HAFTUNG Die Flexible Kapitalgesellschaft kann auch nur von einer

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TREUHANDSCHAFT

  In der Praxis gibt es eine Vielzahl von Gründen, warum Gesellschafter nicht im Firmenbuch aufscheinen wollen. Was immer Ihre Motivation ist, wir übernehmen gerne für Sie die Treuhandschaft und führen für Sie – gemeinsam mit der HAI Smart Equity GmbH – Gesellschaftsgründungen, Umgründungen, Abtretungen von Geschäftsanteilen, Spaltungen, Einbringungen, Umwandlungen, etc professionell und diskret durch.

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VEREIN

  Ein Verein ist ein freiwilliger, auf Dauer angelegter, aufgrund von Statuten organisierter Zusammenschluss mindestens zweier Personen zur Verfolgung eines bestimmten, gemeinsamen, ideellen Zwecks. Sinnvoll ist eine Vereinsgründung somit nur dann, wenn eine langfristige Tätigkeit geplant ist. Ein Verein darf nicht auf Gewinnerzielung gerichtet sein, ein eventuell vorhandenes Vereinsvermögen darf ausschließlich zur Erfüllung des Vereinszweckes

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AG

  Die Gesellschafter der Aktiengesellschaft sind mit Einlagen in das auf Aktien zerlegte Grundkapital beteiligt, ohne persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft zu haften. Nach dem gesetzlichen Muster übernimmt der Aktionär die Rolle eines bloßen Kapitalgebers, der von der Geschäftsführung und damit von unternehmerischen Entscheidungen im Regelfall ausgeschlossen ist. Somit ist die AG eher auf

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GMBH

Für die Gründung wird ein auf die jeweiligen Erfordernisse des Unternehmers bzw Unternehmens abgestimmter schriftlicher Gesellschaftsvertrag benötigt, der sinnvoller Weise vom Rechtsanwalt Ihres Vertrauens nach eingehender Beratung und Erörterung sämtlicher Themen errichtet wird und von einem Notar zu „manteln“ ist (notariatsaktpflichtig). Die GmbH entsteht erst mit Eintragung im Firmenbuch. HAFTUNG Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung

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KOMMANDIT GESELLSCHAFT (KG)

    Die Möglichkeit, eine Sachfirma (Marke) im Firmenbuch eintragen lassen besteht auch für die KG (zB mit einem Fantasienamen und der Zusatzbezeichnung KG). Damit genießen die Gründer den firmenbuchrechtlichen Schutz und kann verhindert werden, dass im Sprengel des zuständigen Gerichts ein anderes Unternehmen (gleichgültig mit welcher Rechtsform) mit derselben Firma eingetragen wird. Gleichzeitig ist

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OFFENE GESELLSCHAFT (OG)

  Zur Gründung einer OG sind zumindest zwei (oder mehrere) Personen notwendig. Die Möglichkeit, eine Sachfirma (Marke) im Firmenbuch eintragen zu lassen, besteht auch für Personengesellschaften (zB mit einem Fantasienamen und der Zusatzbezeichnung OG). Damit genießen die Gründer den firmenbuchrechtlichen Schutz und kann verhindert werden, dass im Sprengel des zuständigen Gerichts ein anderes Unternehmen (gleichgültig

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EINZELUNTERNEHMEN

  Auch ein Einzelunternehmer kann sich mit einer (Sach)Firma (Marke) im Firmenbuch eintragen lassen, zB mit einem Fantasienamen und der verpflichteten Zusatzbezeichnung e.U. Damit genießt er den firmenbuchrechtlichen Schutz und kann verhindern, dass im Sprengel des zuständigen Gerichts ein anderes Unternehmen (gleichgültig mit welcher Rechtsform) mit derselben Firma eingetragen wird. Gleichzeitig ist anzuraten, auch eine

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