FLEXCO

Für die Gründung wird ein auf die jeweiligen Erfordernisse des Unternehmers bzw Unternehmens abgestimmter schriftlicher Gesellschaftsvertrag benötigt, der sinnvoller Weise vom Rechtsanwalt Ihres Vertrauens nach eingehender Beratung und Erörterung sämtlicher Themen errichtet wird und von einem Notar zu „manteln“ ist (notariatsaktpflichtig). Die FlexCo entsteht erst mit Eintragung im Firmenbuch.

HAFTUNG

Die Flexible Kapitalgesellschaft kann auch nur von einer einzelnen (natürlichen oder juristischen) Person gegründet werden und besteht somit aus einem oder mehreren Gesellschaftern. Diese(r) haften(t) lediglich mit seiner / ihrer Stammeinlage, die insgesamt zumindest € 10.000,00 betragen muss. Für Start-ups aber auch etablierte Unternehmen bietet sich diese Gesellschaftsform vor allem deswegen an, weil sie gegenüber der GmbH flexiblere Kapitalmaßnahmen, Mitarbeiterbeteiligungen und Formerleichterungen ermöglicht.

STAMMKAPITAL

Zumindest die Hälfte des Stammkapitals, somit € 5.000,00, ist von dem / den Gesellschafter(n) vorab aufzubringen, wobei  – abweichend zur GmbH – pro Stammeinlage lediglich ein Viertel bar eingezahlt werden muss; die Bestätigung der Hausbank, dass die Geschäftsführung über das einbezahlte Stammkapital frei verfügen kann, ist Voraussetzung für die Eintragung derselben im Firmenbuch. Nach erfolgter Eintragung wird das einbezahlte Stammkapital quasi frei und kann als „working capital“ verwendet werden – das Stammkapital ist somit nicht „gesperrt“!

Wir beraten Sie umfassend über sämtliche Vor- und Nachteile dieser Gesellschaftsform, die Besteuerung derselben, Optimierungsmöglichkeiten, Aufbringung der Finanzmittel (private equity), Haftungsminimierung, Fördermöglichkeiten, etc. Bei Bedarf ziehen wir einen unserer Steuerberater, mit denen wir in ständiger Kooperation stehen, bei, sodass alle Aspekte abgedeckt sind.

VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE ENTSTEHUNG EINER FLEXCO SIND

  • Einzahlung von zumindest insgesamt € 5.000,00 auf ein zuvor auf die Firma der FlexCo zu eröffnendes Geschäftskonto
  • Die entsprechende Bankbestätigung, dass die Geschäftsführung frei über das einbezahlte Stammkapital verfügen kann
  • Die Errichtung eines (schriftlichen und notariell zu mantelnden) Gesellschaftsvertrages
  • Die Bestellung zumindest eines Geschäftsführers
  • Die Eintragung ins Firmenbuch

KOSTENÜBERSICHT

  • Errichtung des Gesellschaftsvertrages (inkl Notariatskosten): nach Aufwand bzw persönlicher Vereinbarung
  • Gerichtliche Eingabegebühr: € 36,00
  • Archivierungskosten: ca € 150,00
  • An laufenden Kosten fallen jedenfalls jene der doppelten Buchhaltung und des Jahresabschlusses an und ist zu beachten, dass eine Mindestkörperschaftssteuer von € 500,00 (auch bei niedrigem Gewinn oder Verlusten) jährlich zu bezahlen ist.

Nach einem ersten Beratungsgespräch würden wir Ihnen – sofern die Rechtsform der FlexCo für Sie sinnvoll erscheint – eine entsprechende Checkliste mit jenen Themen übergeben, über die Sie sich vor Erstellung des Gesellschaftsvertrages Gedanken machen sollten.