KI generiert

Konflikte strategisch lösen und Interessen konsequent durchsetzen.

Gesellschafterstreit, Wirtschaftsprozesse, Krise und Sanierung.

Anfrage zur rechtlichen Erstanalyse

Konflikte gehören zum wirtschaftlichen Leben. Entscheidend ist, sie frühzeitig richtig einzuordnen, strategisch zu führen und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen zu erreichen. Nicht jeder Konflikt muss vor Gericht enden – aber jeder Konflikt braucht eine klare Position, eine belastbare Strategie und die Bereitschaft, Rechte konsequent durchzusetzen. Wir vertreten Unternehmen, Gesellschafter:innen, Geschäftsführer:innen, Gläubiger und Privatpersonen, führen Prozesse und Schiedsverfahren und begleiten Restrukturierungen, Sanierungen und Insolvenzverfahren.

Typische Situationen, in denen wir unterstützen

Wir vertreten in Konflikten zwischen Gesellschafter:innen, Geschäftsführer:innen, Vorständen, Aufsichtsräten und Gesellschaften.

Prozessführung und Anspruchsdurchsetzung

Wir führen gerichtliche und außergerichtliche Auseinandersetzungen, vertreten in Schiedsverfahren und begleiten Mediationen – mit strategischem Fokus auf Ergebnis, Beweisbarkeit, Kostenrisiko und wirtschaftliche Durchsetzbarkeit.

Wir beraten Unternehmen, Geschäftsführer:innen und Gesellschafter:innen bei Liquiditätsengpässen, Krisenanalysen, Restrukturierungen, Fortbestehensprognosen, Gläubiger- und Finanzierungsverhandlungen sowie bei außergerichtlichen und gerichtlichen Sanierungsmaßnahmen.

Wir prüfen und verfolgen Ansprüche aus Pflichtverletzungen, Vertragsverletzungen, Organhaftung, Untreue, Wettbewerbsverstößen, fehlerhafter Anlageberatung und sonstigen wirtschaftlichen Schäden.

Wir entwickeln Lösungen, wenn ein gerichtlicher Weg nicht der beste wirtschaftliche Weg ist – klar, kontrolliert und mit auf die langfristigen Folgen.

Wir beraten Unternehmen und Organe bei insolvenzrechtlichen Pflichten, vertreten Gläubiger und sonstige Beteiligte in Insolvenzverfahren und begleiten Unternehmenskäufe aus der Insolvenz. Darüber hinaus übernehmen wir bei gerichtlicher Bestellung Insolvenz- und Sanierungsverwaltungen. Parteivertretung und neutrale Verwaltertätigkeit bleiben strikt getrennt.

Wir beraten und verteidigen Unternehmen, Organe und Führungskräfte in wirtschafts- und finanzstrafrechtlichen Verfahren und begleiten interne Aufarbeitung, Behördenkontakte und die rechtliche Krisenkommunikation.

Sie haben Fragen? Wir die Antworten.

Wann sollte ich bei einem geschäftlichen Konflikt einen Rechtsanwalt einschalten?

Je früher die rechtliche und wirtschaftliche Ausgangslage geklärt ist, desto größer ist meistens der Handlungsspielraum. Wir analysieren Chancen und Risiken, entwickeln eine klare Strategie und prüfen, ob eine außergerichtliche Lösung sinnvoll ist oder Ansprüche konsequent gerichtlich durchgesetzt bzw abgewehrt werden sollten.

Bei einer Gesellschaft mit zwei gleich beteiligten Gesellschafter:innen kann ein Konflikt rasch zur Blockade wichtiger unternehmerischer Entscheidungen führen. Welche Handlungsmöglichkeiten bestehen, hängt insbesondere vom Gesellschaftsvertrag, einem allfälligen Syndikatsvertrag, der Geschäftsführung und dem konkreten Streitgegenstand ab. In Betracht kommen Verhandlungen und außergerichtliche Lösungen, gesellschaftsrechtliche Maßnahmen, vereinbarte Aufgriffs- oder Verkaufsmechanismen sowie erforderlichenfalls gerichtliche Schritte. Entscheidend ist, frühzeitig die rechtliche Ausgangslage, bestehende Mehrheits- und Informationsrechte sowie mögliche Exit-Szenarien zu analysieren und daraus eine wirtschaftlich sinnvolle Strategie zu entwickeln.

Nein. Entscheidend ist, welche Strategie das beste Ergebnis erwarten lässt. Eine rasche Einigung kann wirtschaftlich sinnvoll sein, während in anderen Fällen eine konsequente gerichtliche Durchsetzung erforderlich ist. Wir beurteilen Konflikte daher nicht nur rechtlich, sondern auch nach wirtschaftlichen und strategischen Gesichtspunkten.

Sobald Liquiditätsengpässe, Zahlungsstockungen, Covenant-Verletzungen, erhebliche Verluste oder eskalierende Gläubigerforderungen auftreten. Je früher die Krise rechtlich und wirtschaftlich analysiert wird, desto größer sind regelmäßig die verfügbaren Sanierungs- und Verhandlungsoptionen. Zugleich müssen mögliche insolvenzrechtliche Antragspflichten und persönliche Haftungsrisiken der Organe rechtzeitig geprüft werden.

Ja. Mag. Markus Tutsch, MBA übernimmt gerichtliche Insolvenz- und Sanierungsverwaltungen. Diese neutrale Tätigkeit ist von der parteilichen Beratung und Vertretung einzelner Verfahrensbeteiligter strikt zu trennen; vor jeder Mandatsübernahme erfolgt ein Conflict Check.

Wir übernehmen Mandate ausschließlich unter Zugrundelegung unserer Allgemeinen Auftragsbedingungen.