KI generiert

Start-ups rechtlich richtig strukturieren und finanzieren.

Von der FlexCo-Gründung über Founder Agreements bis zur Finanzierungsrunde

Anfrage zur rechtlichen Erstanalyse

Die Idee, ein Unternehmen umzusetzen, erfordert mehr als einen Gesellschaftsvertrag. Gründer:innen brauchen klare Strukturen, faire Beteiligungsverhältnisse, verständliche Verträge und eine rechtliche Basis, die Wachstum, Investor:innen und spätere Finanzierungsrunden ermöglicht. Wir begleiten Start-ups, Gründer:innen, Investor:innen und junge Unternehmen von der ersten Strukturierung bis zur Finanzierungsrunde, Beteiligung, Umsetzung von Mitarbeiterbeteiligungen und Skalierung. Dabei verbinden wir rechtliche Erfahrung mit unternehmerischem Verständnis und einem klaren Blick auf Kapital, Wachstum und Investmentfähigkeit.

Typische Situationen, in denen wir unterstützen

Wir beraten im Hinblick auf die am besten passende Unternehmensform, vom Einzelunternehmen über die OG, KG, GmbH, FlexCo bis hin zur AG und entsprechenden Holdingstrukturen und setzen die passende Rechtsform für Ihre Idee, Team und Wachstum um.

Founder-Agreements & Beteiligungen

Wir gestalten Gründervereinbarungen, Vesting-Regelungen, Beteiligungsmodelle, Gesellschafterverträge und Exit-Klauseln.

Wir erstellen SAFE, Wandeldarlehen, Beteiligungsverträge, Term Sheets, Cap Tables und verhandeln mit Investor:innen.

Wir strukturieren Mitarbeiterbeteiligungsprogramme rechtlich sauber und praxistauglich; dazu eignen sich Unternehmenswertanteile besonders gut.

Wir helfen jungen Unternehmen, rechtlich, strukturell und dokumentationsseitig so aufgestellt zu sein, dass Wachstum, Finanzierung und spätere Transaktionen möglich werden.

Sie haben Fragen? Wir die Antworten.

Welche Rechtsform ist bei einem Start-up sinnvoll?

Es hängt vom Team, Finanzierung, Beteiligungsstruktur und Wachstumsplänen ab. In der Regel ist jedoch die FlexCo die beste Rechtsform und ermöglicht vor allem eine Struktur, die für internationale Investoren attraktiv ist.

Die FlexCo bietet flexible Beteiligungsmöglichkeiten, insbesondere durch Unternehmenswertanteile und eignet sich optimal für die Umsetzung von Mitarbeiterbeteiligungen und Investmentstrukturen; des Weiteren bestehen erhebliche Formerleichterungen und damit Kosteneinsparungspotentiale.

Ein Founder Agreement sollte idealerweise bereits in einer frühen Phase abgeschlossen werden – insbesondere bevor externe Investoren einsteigen. Es regelt die wesentlichen Spielregeln zwischen den Gründern, etwa Beteiligungen, Rollen und Verantwortlichkeiten, Vesting, Entscheidungsrechte sowie den Umgang mit dem Ausscheiden eines Gründers.

Ja. Wir begleiten Gesellschaftsgründungen in ganz Österreich – unabhängig davon, wo sich die Gründer befinden. Die gesamte rechtliche Betreuung kann in vielen Fällen digital und virtuell abgewickelt werden, sodass persönliche Termine in unserer Kanzlei grundsätzlich nicht erforderlich sind.

Das gilt sowohl für Gründer innerhalb Österreichs als auch für Personen, die sich im Ausland befinden. Abstimmungen, Vertragserstellung, Identifizierung, notarielle Schritte und Firmenbuchanmeldung können – abhängig von der konkreten Struktur und den jeweiligen formalen Voraussetzungen – digital organisiert werden.

Damit können sich Gründer aus ganz Österreich und auch aus dem Ausland an uns wenden und ihre österreichische GmbH oder FlexCo effizient über uns strukturieren und gründen lassen.

Wir übernehmen Mandate ausschließlich unter Zugrundelegung unserer Allgemeinen Auftragsbedingungen.