Führung rechtlich absichern. Verantwortung, Haftung & Compliance.
Für Unternehmen und (natürliche) Personen wie Geschäftsführer:innen, Mitglieder des Vorstands, Eigentümer:innen mit erhöhtem Risiko- und Sorgfaltsthema. Wer ein Unternehmen führt, trägt Verantwortung – gegenüber Gesellschafter:innen, Mitarbeiter:innen, Vertragspartner:innen, Behörden und oft auch persönlich. Geschäftsführer:innen, Mitglieder des Vorstands, Mitglieder des Aufsichtsrats und Gesellschafter:innen müssen Entscheidungen treffen, die rechtlich belastbar und wirtschaftlich vertretbar sind. Wir beraten Führungspersonen und Organe bei ihren Rechten, Pflichten, Haftungsrisiken und Handlungsmöglichkeiten. Unser Ziel ist es, Entscheidungen nicht zu verhindern, sondern abzusichern: mit klaren Strukturen, nachvollziehbaren Prozessen und praxistauglicher rechtlicher Begleitung.
Typische Situationen, in denen wir unterstützen
Geschäftsführung, Vorstand und Aufsichtsrat
Wir beraten Organe bei Bestellung, Abberufung, Vertretung, Beschlussfassung, Kompetenzverteilung und persönlicher Haftung.
Gesellschafter und Entscheidungsprozesse
Wir unterstützen bei Generalversammlungen, Hauptversammlungen, Gesellschafterbeschlüssen, Stimm-, Informations- und Kontrollrechten.
Haftungsvermeidung und Dokumentation
Wir schaffen Entscheidungsgrundlagen, dokumentieren Abwägungen und helfen, unternehmerische Entscheidungen rechtlich nachvollziehbar abzusichern (Business Judgement Rule).
Compliance und interne Regeln
Wir entwickeln und prüfen Compliance-Strukturen, Richtlinien, Kontrollsysteme und Abläufe, die Unternehmen und Führungspersonen schützen.
Verantwortung in Sondersituationen
Wir begleiten bei Interessenkonflikten, In-Sich-Geschäften, Wettbewerbsverboten, Organstreitigkeiten, Krisenentscheidungen und behördlichen Verfahren.
Sie haben Fragen? Wir die Antworten.
Wie können Geschäftsführer:innen Entscheidungen rechtlich absichern?
Durch klare Entscheidungsgrundlagen, nachvollziehbare Dokumentation, Beachtung interner Zuständigkeiten und rechtzeitige rechtliche Prüfung wesentlicher Maßnahmen – LIKAR begleitet Geschäftsführer:innen dahingehend im Daily Business.
Wann haften Geschäftsführer:innen und Mitglieder des Vorstands persönlich?
Eine persönliche Haftung kann insbesondere entstehen, wenn Geschäftsführer:innen oder Vorstände ihre gesetzlichen Sorgfalts-, Organisations- oder Überwachungspflichten verletzen. Gerade bei wirtschaftlich bedeutenden oder risikobehafteten Entscheidungen empfiehlt es sich, Entscheidungsgrundlagen, Abwägungen und erforderliche Zustimmungen sorgfältig zu dokumentieren. Wir unterstützen Führungspersonen dabei, Entscheidungen rechtlich abzusichern und persönliche Haftungsrisiken frühzeitig zu erkennen.