ANLEGERSCHUTZ

ANLEGERSCHUTZ

Wir haben eine beträchtiche Anzahl von AvW-Anlegern vertreten und Verhandlungen bzw Gerichtsverfahren mit bzw gegen die Depotbank, die Anlegerentschädigung von Wertpapierfirmen GmbH (AeW), die Republik Österreich, eine als Ratingagentur auftretende Wirtschaftsauskunftei, ua geführt. Aufgrund unserer gewonnenen Musterverfahren hat die AeW im Jahr 2016 sämtliche Anleger bis zu einem maximalen Investment von € 20.000,00 entschädigt.

Des Weiteren beraten und vertreten wir hunderte Anleger, die in diverse Finanzprodukte, insbesondere geschlossene Fonds (zB Holland, Sky, Mahler Star, Michelangelo Star, Merkur, Rio Adour, etc) investiert haben; zuletzt eine Vielzahl von Anlegern, die über Vermittlung von Ertrag & Sicherheit Vermögensberatung Ges.m.b.H. (E&S) in „Halebridge“, „Shedlin-Fonds“ und „EVVE“ (Gold und Silber) investiert und dadurch einen Schaden erlitten haben.

Wir prüfen Schadenersatzansprüche gegen alle Projektbeteiligten (Initiator, finanzierendes Kreditinstitut, Vermittler, Treuhänder), leiten verjährungshemmende Maßnahmen ein, führen Vergleichsverhandlungen und – sofern dies erforderlich und ratsam ist – gerichtliche Prozesse in ganz Österreich sowie auch – mit unseren Partnerkanzleien – in Deutschland.

Insbesondere geht es hier darum, ob und vor allem wie bzw über welche Risiken Sie aufgeklärt wurden:

  • Wurden Sie zB über die Möglichkeit eines Totalverlusts aufgeklärt?
  • Wurden Sie über allfällige Provisionszahlungen (Kick-backs), die Vermittler, Banken, etc, erhalten, aufgeklärt?
  • Wussten Sie, dass Sie Gesellschafter und damit Mitunternehmer einer Kommanditgesellschaft werden?
  • Wussten Sie, dass nicht Sie direkt, sondern diese Kommanditgesellschaft Eigentümer von Assets werden?
  • Wurden Sie darüber aufgeklärt, dass Ihr Investment primär dazu dient, um Eigenkapital für eine Bankfinanzierung nachzuweisen?
  • Wurden Sie darüber aufgeklärt, dass die finanzierende Bank grundbücherlich sichergestellt ist und im Fall eines Verkaufs der Assets zuerst die finanzierende Bank befriedigt wird und erst nachrangig (nur dann, wenn vom Verkaufspreis noch etwas übrig bleibt) Sie als Anleger?
  • Über welche Risken wurden Sie grundsätzlich aufgeklärt? Welche Unterlagen haben Sie erhalten und wie wurden Ihnen diese erklärt?
  • Wurden Sie über das Wesen der Veranlagung aufgeklärt? War Ihnen somit klar, in welches Produkt Sie investieren?

Derzeit setzen wir uns erfolgreich für Personen ein, die dem Unternehmen GoLending ein Nachrangdarlehen gewährt haben und dieses – trotz Fälligkeit – nicht zurückerhalten; erste Forderungen konnten bereits einbringlich gemacht werden.

 

Spezialisierte Rechtsanwälte: Arno F. Likar, Walter Korschelt