Die Gesellschafter der Aktiengesellschaft sind mit Einlagen in das auf Aktien zerlegte Grundkapital beteiligt, ohne persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft zu haften. Nach dem gesetzlichen Muster übernimmt der Aktionär die Rolle eines bloßen Kapitalgebers, der von der Geschäftsführung und damit von unternehmerischen Entscheidungen im Regelfall ausgeschlossen ist. Somit ist die AG eher auf einen größeren Gesellschafterkreis zugeschnitten, der an der Geschäftsführung keinen besonderen Anteil nehmen will und sich im Wesentlichen auf die Veranlagung seines Kapitals beschränkt. Die AG hat jedoch mehr Möglichkeiten, Eigenkapital aufzubringen, da ein Börsengang nur bei dieser möglich ist.
Die Vorteile einer GmbH (personalistische Struktur, Weisungsbindung, etc) können mit jenen einer AG (regelmäßig größere Reputation, größere Flexibilität hinsichtlich bestimmter Kapitalmaßnahmen, etc) durch eine Publikum-KG (AG & Co KG) kombiniert werden.
Da die Gründung einer AG im Regelfall deutlich komplexer ist als jene der anderen Gesellschaftsformen, ist hier eine persönliche Beratung unabdingbar. Erst anhand dieser können wir auf Einzelheiten eingehen und die für Sie optimierten vertraglichen Bedingungen entwerfen.