Die Möglichkeit, eine Sachfirma (Marke) im Firmenbuch eintragen lassen besteht auch für die KG (zB mit einem Fantasienamen und der Zusatzbezeichnung KG). Damit genießen die Gründer den firmenbuchrechtlichen Schutz und kann verhindert werden, dass im Sprengel des zuständigen Gerichts ein anderes Unternehmen (gleichgültig mit welcher Rechtsform) mit derselben Firma eingetragen wird. Gleichzeitig ist anzuraten, auch eine allfällige Marke, die sich zB in der Firma wiederspiegelt schützen zu lassen.
HAFTUNG
Die Kommanditgesellschaft ist ebenfalls eine Personengesellschaft, die aus zumindest einem persönlich und unbeschränkt haftenden Gesellschafter (Komplementär) und einem Gesellschafter, der nur mit seiner Haftungseinlage (somit der Höhe nach begrenzt) haftet (Kommanditist) besteht. Handelt es sich bei der Komplementärin um eine GmbH, so haftet keine natürliche Person mehr mit ihrem Privatvermögen. Diese Kombi-Gesellschaft (GmbH & Co KG) kann daher sehr interessant sein, da sie in der Lage ist, die Vorteile einer Personengesellschaft mit jenen einer Kapitalgesellschaft zu verknüpfen; sie entsteht mit Eintragung im Firmenbuch.
Für die Gründung der KG ist ein Gesellschaftsvertrag nicht obligatorisch, sondern reicht hier ein entsprechendes Firmenbuchgesuch; die KG entsteht mit Eintragung derselben im Firmenbuch. Um die Rechte und Pflichten unter den Gesellschaftern zu regeln, wird der Abschluss eines schriftlichen Gesellschaftsvertrages dringend empfohlen. Die Beratung durch den Rechtsanwalt Ihres Vertrauens und gemeinsame Entwicklung des Gesellschaftsvertrages ermöglicht Ihnen, sich auf den Kernbereich Ihrer Geschäftstätigkeit zu konzentrieren und spätere „böse Überraschungen“ hintanzuhalten.
Da die Beratung im Hinblick auf den Gesellschaftsvertrag von der Anzahl der Gesellschafter und insbesondere der individuellen Bedürfnisse und des Geschäftszwecks variiert, kann hier seriöser Weise kein Pauschalhonorar angeboten werden.
WIR BENÖTIGEN
- Vollständigen Namen (und akademischen Titel) der natürlichen / juristischen Personen der KG
- Geburtsdaten
- Persönliche Adressen, E-Mail-Adressen, Telefonnummern
- Firma, unter welcher die KG im geschäftlichen Verkehr aufzutreten gedenkt
- Geschäftsanschrift der KG
- Unternehmensgegenstand