Auch ein Einzelunternehmer kann sich mit einer (Sach)Firma (Marke) im Firmenbuch eintragen lassen, zB mit einem Fantasienamen und der verpflichteten Zusatzbezeichnung e.U. Damit genießt er den firmenbuchrechtlichen Schutz und kann verhindern, dass im Sprengel des zuständigen Gerichts ein anderes Unternehmen (gleichgültig mit welcher Rechtsform) mit derselben Firma eingetragen wird. Gleichzeitig ist anzuraten, auch eine allfällige Marke, die sich zB in der Firma wiederspiegelt, schützen zu lassen.
Nachdem die Firma des Einzelunternehmers im Firmenbuch eingetragen ist, kann er unter dieser im Geschäftsverkehr auftreten und muss nicht mehr seinen bürgerlichen Namen verwenden.
HAFTUNG
Ein Einzelunternehmer haftet für Schulden des Unternehmens persönlich und unbeschränkt mit seinem gesamten Privatvermögen.
Die Eintragung der Firma des Einzelunternehmens in das Firmenbuch bieten wir zu einem ermäßigten Pauschalhonorar von € 300,00 zzgl Barauslagen und Umsatzsteuer an.
WIR BENÖTIGEN
- Vollständigen Namen (und allfälligen akademischen Titel) der natürlichen Person des Einzelunternehmers / der Einzelunternehmerin
- Geburtsdatum
- Persönliche Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer
- Firma, unter welcher der Einzelunternehmer im geschäftlichen Verkehr aufzutreten gedenkt
- Geschäftsanschrift des Einzelunternehmens
- Unternehmensgegenstand