sämtliche Liegenschaftstransaktionen (sowohl gewerbliche Immobilien als auch Privatkauf)
Übernahme von Treuhandschaften, insbesondere auch gegenüber Banken (sowohl betreffend dem finanzierenden Kreditinstitut als auch zur Löschung eingetragener Pfandrechte)
Selbstbemessung und Abfuhr der Grunderwerbsteuer und grundbücherlichen Eintragungsgebühr sowie einer allfälligen Immobilienertragsteuer
(beglaubigte) Vertragsunterfertigungen finden in unserer Kanzlei statt, sodass Sie lediglich eine Ansprechperson für die gesamte Durchführung der Liegenschaftstransaktion benötigen (one-stop-shop)
Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht
Bauvertragsrecht Architekten-, Generalplaner-, Generalunternehmer- und Professionistenverträge
Baurecht
Vertretungen in liegenschafts- und baubezogenen Streitigkeiten
Projektentwicklung (in Zusammenarbeit mit renommierten Wirtschaftsberatern)
Mehr zum Thema: www.immobilientransaktion.at
Spezialisierte Rechtsanwälte: Arno F. Likar, Markus Tutsch