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MARKEN REGISTRIEREN

Ein besonderes Unternehmenskennzeichen ist die Marke, durch welche die Produkte und Dienstleistungen eines Unternehmens am Markt bekannt sind bzw werden sollen und mit welchen potentielle Kunden und Geschäftspartner diese identifizieren.

UNTERNEHMEN GRÜNDEN

Am Beginn einer Unternehmensgründung steht zumeist eine Idee und die effektive Umsetzung derselben. Es ist daher zu allererst ein entsprechender Businessplan zu erstellen und das Finanzierungsvolumen abzuklären.

 

MARKEN REGISTRIEREN

Unter dem Überbegriff Unternehmenskennzeichen fasst man sämtliche im geschäftlichen Verkehr verwendete Namen, Titel von Druckwerken, Ausstattungen von Waren, Logos, etc zusammen. Ein besonderes Kennzeichen ist die Marke, durch welche die Produkte und Dienstleistungen eines Unternehmens am Markt bekannt sind bzw werden sollen und mit welchen potentielle Kunden und Geschäftspartner diese identifizieren. Marken können einen beträchtlichen Unternehmenswert darstellen (zB Red Bull, Coca Cola, und viele andere) und damit wesentlich zum unternehmerischen Erfolg beitragen bzw den Grundstein für diesen legen.

RECHTLICHER SCHUTZ

Um insbesondere Konkurrenten von der Nutzung Ihrer Marke auszuschließen, ist es notwendig, diese rechtlich zu schützen, dh im Markenregister des (Europäischen) Patentamts eintragen zu lassen. Dabei unterscheidet man zwischen reinen Wortmarken und (Wort-)Bild- und Klangmarken. Nicht eingetragene Marken sind nur bei Verkehrsgeltung geschützt, dh, wenn sie eine gewisse Bekanntheit innerhalb der beteiligten Verkehrskreise erlangt haben und dies von Ihnen nachgewiesen werden kann – das diesbezügliche Risiko ist jedoch beträchtlich und vor allem unnötig, wenn Sie Ihre Marke rechtzeitig schützen lassen.

MARKEN- BZW KENNZEICHENRECHERCHE

Neben der Marke sollte natürlich auch eine entsprechend korrespondierende Firma und Domain bestehen. Grundsätzlich gilt für die Verwendung von Unternehmenskennzeichen der Grundsatz der Priorität, dh bei Nachweis der Verwendung eines älteren Kennzeichens und entsprechender Verkehrsgeltung kann der jeweilige Inhaber verhindern, dass andere ohne seine Zustimmung gleiche oder ähnliche Zeichen zur Kennzeichnung ihrer gleichen oder ähnlichen Waren und Dienstleistungen verwenden. Dies kann dazu führen, dass der Inhaber eines älteren, gleichen oder ähnlichen Kennzeichens die Löschung Ihrer Marke bzw Ihrer Firma bzw Übertragung Ihrer Domain beantragen kann. Zivil- und strafrechtliche Folgen können drohen. Wir empfehlen daher eindringlich, vorab von uns eine gründliche Marken- bzw Kennzeichenrecherche durchführen zu lassen, um das Risiko zu minimieren. Allenfalls kostspielige „Widerspruchsverfahren“, in denen sich ein Wettbewerber gegen die Eintragung Ihrer Marke zur Wehr setzt, sollen vermieden werden.

Die Schutzdauer für eine registrierte Marke beträgt in der Regel 10 Jahre und kann beliebig oft verlängert werden. Mit dem Tag der ordnungsgemäßen Anmeldung erwirken Sie das Recht der Priorität.

Eine Marke muss eine gewisse Unterscheidungskraft aufweisen (Begriffe des allgemeinen Sprachgebrauchs können nicht markenrechtlich geschützt werden) und darf nicht zur Täuschung (zB über die Herkunft, die Art der Dienstleistung bzw des Produkts) dienen.

Wir überprüfen für Sie gerne, ob Ihre Unternehmenskennzeichen ausreichend geschützt sind und nicht mit allenfalls älteren Rechten Dritter kollidieren.

Für welche Waren oder Dienstleistungen Sie Ihre Marke registrieren wollen, können Sie anhand der Nizza Klassifizierungen eruieren.

Gerne beraten wir Sie individuell und persönlich und stellen Ihnen die mit der Markenregistrierung einhergehenden Gebühren übersichtlich dar.

UNTERNEHMEN GRÜNDEN

Am Beginn einer Unternehmensgründung steht zumeist eine Idee und die effektive Umsetzung derselben. Es ist daher zu allererst ein entsprechender Businessplan zu erstellen und das Finanzierungsvolumen abzuklären. Bereits in diesem Stadium sollten Sie den (Rechts)Berater Ihres Vertrauens aufsuchen und einbinden.

Wenn ein oder mehrere Personen ein Unternehmen gründen wollen, stellt sich in weiterer Folge die Frage, welche Unternehmensform die geeignetste ist. In diesem Zusammenhang sind insbesondere haftungs- und steuerrechtliche Überlegungen anzustellen und Vor- und Nachteile gegeneinander abzuwägen.

Eine professionelle und umfassende Beratung ist der Schlüssel zum Erfolg. Last but not least geht es auch darum, ein verlässliches Bankinstitut zu finden (Geschäfts- und Privatkonten sind unbedingt getrennt zu führen) und die Finanzierung sicherzustellen. Sollte das benötigte Kapital nicht gleich zur Gänze aufgebracht werden können, bietet sich eine Kooperation mit Private Equity-Partnern an.

EINZELUNTERNEHMEN

Auch ein Einzelunternehmer kann sich mit einer (Sach)Firma (Marke) im Firmenbuch eintragen lassen, zB mit einem Fantasienamen und der verpflichteten Zusatzbezeichnung e.U.

OFFENE GESELLSCHAFT (OG)

Zur Gründung einer OG sind zumindest zwei (oder mehrere) Personen notwendig. Die Möglichkeit, eine Sachfirma (Marke) im Firmenbuch eintragen zu lassen, besteht auch für Personengesellschaften.

KOMMANDITGESELLSCHAFT (KG)

Die Kommanditgesellschaft ist ebenfalls eine Personengesellschaft, die aus zumindest einem persönlich und unbeschränkt haftenden Gesellschafter (Komplementär) und einem Gesellschafter, der nur mit seiner Haftungseinlage (somit der Höhe nach begrenzt) haftet (Kommanditist) besteht.

GMBH

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung kann auch nur von einer einzelnen (natürlichen oder juristischen) Person gegründet werden und besteht somit aus einem oder mehreren Gesellschaftern.

FLEXCO

Die FlexCo ist eine Sonderform bzw Weiterentwicklung der GmbH und insbesondere für Start-ups und innovative Mitarbeiterbeteiligungsmodelle optimal geeignet. Sie kann auch nur von einer einzelnen (natürlichen und juristischen Person) gegründet werden und besteht somit aus einem oder mehreren Gesellschaftern.

 

AG

Die Gesellschafter der Aktiengesellschaft sind mit Einlagen in das auf Aktien zerlegte Grundkapital beteiligt, ohne persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft zu haften.

VEREIN

Ein Verein ist ein freiwilliger, auf Dauer angelegter, aufgrund von Statuten organisierter Zusammenschluss mindestens zweier Personen zur Verfolgung eines bestimmten, gemeinsamen, ideellen Zwecks.

TREUHANDSCHAFT

In der Praxis gibt es eine Vielzahl von Gründen, warum Gesellschafter nicht im Firmenbuch aufscheinen wollen. Was immer Ihre Motivation ist, wir übernehmen gerne für Sie die Treuhandschaft (HAI Smart Equity GmbH).

Wir übernehmen Mandate ausschließlich unter Zugrundelegung unserer Allgemeinen Auftragsbedingungen!